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Sie verladen Ware auf Anhänger oder Wechselbrücken?

Verkehrssicherheit und Ladungssicherung sind untrennbar miteinander verbunden. 

Wer Transportfahrzeuge belädt, ist nach dem Handelsgesetzbuch auch für die Sicherung der Ladung verantwortlich. 

Gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss Ladung im Fahrzeug, zum Beispiel im Lkw, so gesichert werden, dass sie bei Ausweichbewegungen oder einer Vollbremsung nicht umfallen, verrollen, verrutschen oder Lärm verursachen kann.

Verantwortlich ist nach StVO somit nicht nur der Fahrer, sondern jede Person, die vom Absender beziehungsweise Versender (Frachtführer) oder Empfänger als Verlader beauftragt wurde, die Beladung oder das Entladen im Fahrzeug vorzunehmen.

Es muss sichergestellt sein, dass u. a. auch der Verlader geltende Richtlinien der Ladungssicherung (StVO, VDI 2700) im Fahrzeug kennen und gemäß ihrer Pflicht verantwortlich umsetzen können. 

Somit stehen Sie in der Pflicht, für die Schulung Ihres Personals zu sorgen und haben u. a. auch die Verantwortung für die Ladungssicherung.

Bei Bedarf sprechen Sie mich an
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.

Ihre Vorteile:

  • Kurzfriste Schulung möglich (gem. gesetzl. Vorgaben)
  • Einbeziehung der betrieblichen Gegebenheiten
  • Dokumentation