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Eine jährliche Brandschutzunterweisung ist Pflicht für jeden Unternehmer!

Nach dem

  • Arbeitsschutzgesetz »ArbSchG §10, Abs. 2« und der 
  • Unfallverhütungsvorschrift »DGUV Vorschrift 1 §22, Abs. 2« sowie den 
  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten »ASR A2.2, Kap. 7.2« 

ist eine jährliche Brandschutzunterweisung in allen Unternehmen vorgeschrieben. Die Unterweisung für den Brandschutz muss schriftlich dokumentiert werden.

Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für diese Brandschutzunterweisung. 

Selber durchführen müssen Sie sie aber nicht. 

Diese Aufgabe können Sie auch delegieren. 

Ich führe für Sie die Brandschutzunterweisung inklusive Dokumentation durch. 

Das erspart Ihnen Zeit und Aufwand.

Abgerundet wird diese Unterweisung durch eine praktische Löschübung.

Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer: 

Fit für den Notfall!

Jeder Arbeitgeber hat gem. 

  • Arbeitsschutzgesetz »ArbSchG §10, Abs. 2« und der 
  • Unfallverhütungsvorschrift »DGUV Vorschrift 1 §22, Abs. 2« sowie den 
  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten »ASR A2.2, Kap 7.3« 

eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend 

Ziele der Brandschutzhelfer (inkl. Evakuierungshelfer) -Ausbildung

  • der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung
  • und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten

Gern unterbreite ich Ihnen ein Angebot für eine 

Inhouse-Schulung.