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Die Regalprüfung ist wichtig, weil es bei Beladungen und Entladungen der Regale zu Beschädigungen kommen, die eine Unfallgefahr darstellen können.

Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen somit der Prüfpflicht für Arbeitsmittel.

Die Verantwortung hat der Betreiber (Unternehmer) der Regalanlage.

Laut DIN EN 15635 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einmal im Jahr einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. 

Durchführen muss diese Regalprüfung eine „befähigte Person“ gem. BetrSichV und TRBS 1203.

SIE haben eine befähigte Person (geschulte Person) zu beauftragen um

die Lager- / Regalsicherheit zu gewährleisten (gem. DIN 15635).

» Für die jährliche Experteninspektion benötigen Sie einen Regalprüfer.

» Für die jährliche Sichtkontrolle benötigen Sie einen Regalbeauftragten.

Sie wollen hierfür eine/n Mitarbeiter/in qualifizieren?

Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot – kontaktieren Sie mich.