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Sicherheitsbeauftragte/r
(gem. SGB VII § 22 (1)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.

Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten zu unterstützen…

Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung, dass Sicherheitsbeauftragte in Ihrem Unternehmen vorhanden sind.

Ich führe für Sie die die Schulung der Sicherheitsbeauftragten durch. 

Das erspart Ihnen Zeit und Aufwand.

Abgerundet wird diese Schulung durch eine örtliche Begehung und unternehmensbezogene Sensibilisierung der geschulten Mitarbeiter.

Sie benötigen eine Schulung Ihrer Mitarbeiter/innen zum/r Sicherheitsbeauftragte/n?

Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot über eine Inhouse-Schulung.

Ihre Vorteile:

  • Kurzfriste Schulung möglich (gem. berufsgenossenschaftlichen Vorgaben)
  • Keine zusätzlichen Fahrzeiten /-kosten für Ihre Mitarbeiter
  • Einbeziehung der betrieblichen Gegebenheiten
  • Dokumentation